Was kostet Ihre Scheidung? Finden Sie es in zwei Minuten heraus – kostenlos, anonym und mit den seit dem 1. Juni 2025 geltenden gesetzlichen Gebühren. Hinter dem Rechner steht keine anonyme Plattform, sondern die Fachanwaltskanzlei Kaschube: unsere Fachanwälte für Familienrecht begleiten seit 2005 Scheidungen bundesweit – in über 2.500 Mandaten. Sie erhalten hier keine groben Schätzungen, sondern die Beträge, die sich aus RVG und FamGKG tatsächlich ergeben.
Scheidungskostenrechner 2026
Berechnung nach RVG und FamGKG – Gebührenstand seit 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025) · Modell: einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt
Ihr Ergebnis
| Verfahrenswert Ehesache (3 × Gesamtnetto, abzgl. 250 € je Kind) | |
| + Vermögenszuschlag (5 % über Freibetrag 60.000 €) | |
| Maßgeblicher Verfahrenswert | |
| Gerichtskosten (2,0 Gebühren, Nr. 1110 KV FamGKG) | |
| Anwaltskosten (1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr + 20 € Auslagen + 19 % USt.) | |
| Voraussichtliche Gesamtkosten |
Unverbindliche Modellrechnung. Der Verfahrenswert wird stets vom Familiengericht festgesetzt und kann im Einzelfall abweichen (z. B. abweichende Freibeträge je OLG-Bezirk, Kinderabzug 250–300 €). Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So funktioniert die Berechnung
Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt – kein Anwalt darf für das Scheidungsverfahren mehr oder weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen. Grundlage ist der Verfahrenswert: im Kern das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 FamGKG, mindestens 4.000 €), zuzüglich 10 % je Rentenanrecht für den Versorgungsausgleich. Aus diesem Wert liest der Rechner die Gerichtskosten (2,0 Gebühren nach FamGKG) und die Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + 20 € Auslagen + 19 % USt. nach RVG) ab. Alle Details, Beispiele und die vollständige Tabelle finden Sie im großen Ratgeber Scheidungskosten.
| Verfahrenswert bis | Gerichtskosten | Anwalt (inkl. USt.) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 4.000 € | 296,00 € | 901,43 € | 1.197,43 € |
| 10.000 € | 566,00 € | 1.963,50 € | 2.529,50 € |
| 25.000 € | 871,00 € | 2.781,63 € | 3.652,63 € |
| 50.000 € | 1.276,00 € | 4.060,88 € | 5.336,88 € |
Stand: Juli 2026 – Scheidung mit einem Anwalt, Gebühren nach KostBRÄG 2025. Die gesetzlichen Mindestkosten einer Scheidung betragen damit 1.197,43 €.
In 3 Schritten zur Online-Scheidung
- Formular ausfüllen: Sie übermitteln Ihre Daten bequem über unser Scheidungsantragsformular – von zu Hause, ohne Kanzleitermin.
- Prüfung und Antrag: die Fachanwaltskanzlei Kaschube prüft Ihre Angaben, nennt Ihnen vorab die exakten Kosten und reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
- Gerichtstermin und Beschluss: Nach Durchführung des Versorgungsausgleichs lädt das Gericht zum Scheidungstermin – bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das in der Regel ein einziger, kurzer Termin. Den gesamten Weg erklärt unser Ratgeber Scheidungsablauf.
Ihre Vorteile bei der Kanzlei Kaschube
- Fachkanzlei statt Plattform: Ihr Mandat betreut von Anfang bis Ende ein Fachanwalt für Familienrecht aus unserem Team – nicht ein anonymes Portal.
- Kostenklarheit vor Beauftragung: Sie erfahren die gesetzlichen Gebühren für Ihren Fall, bevor Kosten entstehen – auf Wunsch per Kostenanfrage schriftlich.
- Sparpotenzial wird genutzt: Nur ein Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung, Antrag auf Herabsetzung des Verfahrenswerts um bis zu 30 %, Prüfung von Verfahrenskostenhilfe.
- Bundesweit tätig: Scheidungsanträge bei jedem deutschen Familiengericht – die Kommunikation läuft digital und telefonisch.
- Alles aus einer Hand: Auch Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorge- und Umgangsrecht werden fachanwaltlich betreut.
Häufige Fragen
Was kostet eine Scheidung mindestens?
Die gesetzlichen Mindestkosten liegen 2026 bei 1.197,43 € – beim Mindestverfahrenswert von 4.000 €, mit einem Anwalt, inklusive Gerichtskosten und Mehrwertsteuer. Der tatsächliche Betrag hängt von Ihrem Einkommen und dem Versorgungsausgleich ab; unser Rechner ermittelt ihn in zwei Minuten.
Wie genau ist der Scheidungskosten-Rechner?
Der Rechner verwendet die gesetzlichen Gebührentabellen (RVG und FamGKG, Stand seit 1.6.2025) und die Bewertungsregeln der §§ 43 und 50 FamGKG. Kleinere Abweichungen sind möglich, weil einzelne Punkte – etwa der Abzug je Kind von 250 bis 300 € – je nach Oberlandesgericht unterschiedlich gehandhabt werden.
Brauchen wir zwei Anwälte?
Nein. Nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, braucht einen Anwalt (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung stimmt der andere ohne eigenen Anwalt zu – das halbiert die Anwaltskosten.
Was ist, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?
Dann kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht: Der Staat übernimmt die Kosten ratenfrei oder gegen Raten, abhängig von Einkommen und Vermögen. Vorrangig ist zu prüfen, ob der besserverdienende Ehegatte einen Verfahrenskostenvorschuss zahlen muss (§ 1360a Abs. 4 BGB). Wir prüfen beides kostenfrei mit.
Wann kann ich die Scheidung einreichen?
In der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres – die Ehegatten müssen ein Jahr getrennt gelebt haben. Was dabei zählt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt unser Ratgeber zum Trennungsjahr.
Ihre Fachkanzlei für Familienrecht
Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist auf Familienrecht spezialisiert und führt seit 2005 Scheidungsverfahren vor deutschen Familiengerichten – bundesweit und in über 2.500 Mandaten. Der Rechner auf dieser Seite und alle Ratgeber der Kanzlei beruhen auf den gesetzlichen Gebührenregelungen und werden bei Rechtsänderungen aktualisiert, zuletzt zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025. Ob einvernehmliche Scheidung, Verfahrenskostenhilfe oder komplexe Vermögensauseinandersetzung: Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, transparente Kosten und eine persönliche Ansprechpartnerin – vom ersten Klick bis zum Scheidungsbeschluss.
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Vertraulich · Unverbindlich · Bundesweit · ☎ 0800 32 666 77 (kostenfrei)
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