Scheidungsablauf 2026: Alle Schritte von der Trennung bis zum Beschluss

Eine Scheidung wirkt auf den ersten Blick wie ein undurchschaubares Verfahren – dabei folgt sie einem klar geregelten Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann Fristen richtig einordnen, Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen und unnötige Verzögerungen vermeiden. Auf dieser Seite führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Scheidungsverfahren: von der Trennung über den Scheidungsantrag bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Der Scheidungsablauf im Überblick

Eine Ehe wird in Deutschland nur durch gerichtlichen Beschluss geschieden. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB). Das Gesetz vermutet dieses Scheitern, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen – oder wenn sie drei Jahre getrennt leben, dann auch ohne Zustimmung des anderen (§ 1566 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht als Familiengericht; welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 122 FamFG, in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten beziehungsweise der gemeinsamen minderjährigen Kinder.

Gut zu wissen: Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang – mindestens die antragstellende Person braucht eine Anwältin oder einen Anwalt (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt deshalb ein einziger Anwalt – das spart deutlich Kosten.

Schritt 1: Die Trennung – Beginn des Trennungsjahres

Am Anfang steht die Trennung „von Tisch und Bett“. Sie ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Ehegatten getrennt wirtschaften und keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht (§ 1567 BGB). Ab diesem Zeitpunkt läuft das Trennungsjahr. Notieren Sie sich das Trennungsdatum und teilen Sie es dem anderen Ehegatten nachweisbar mit – im Scheidungstermin fragt das Gericht danach. Alles Wichtige zu Beginn, Nachweis und Gestaltung dieser Phase lesen Sie in unserem Ratgeber zum Trennungsjahr.

Schritt 2: Anwalt beauftragen und Scheidungsantrag stellen

Gegen Ende des Trennungsjahres beauftragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt mit dem Scheidungsantrag. Für das Erstgespräch und den Antrag werden vor allem die Heiratsurkunde, Angaben zu Kindern sowie Angaben zu Einkommen (für den Verfahrenswert) benötigt – die vollständige Checkliste finden Sie weiter unten. Der Antrag kann in vielen Fällen schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, wenn das Jahr bis zum Scheidungstermin sicher abgelaufen sein wird; ob das sinnvoll ist, sollte im Einzelfall anwaltlich geprüft werden. Über unser Scheidungsantragsformular können Sie uns die notwendigen Daten bequem online übermitteln.

Schritt 3: Einreichung bei Gericht, Kostenvorschuss und Zustellung

Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht fordert zunächst einen Gerichtskostenvorschuss an; erst nach dessen Eingang wird der Antrag dem anderen Ehegatten förmlich zugestellt. Mit der Zustellung ist das Verfahren „rechtshängig“ – ein wichtiger Stichtag, unter anderem für den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Wer den Vorschuss nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Was insgesamt auf Sie zukommt, zeigt unsere Übersicht zu den Scheidungskosten.

Schritt 4: Formulare zum Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich – die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte – wird von Amts wegen zusammen mit der Scheidung durchgeführt (§ 137 FamFG in Verbindung mit dem VersAusglG). Nur bei kurzer Ehe von bis zu drei Jahren findet er lediglich auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Beide Ehegatten erhalten vom Gericht Fragebögen zu ihren Rentenanwartschaften. Das Gericht holt anschließend Auskünfte bei den Versorgungsträgern (z. B. Deutsche Rentenversicherung, betriebliche und private Anbieter) ein. Diese Phase bestimmt maßgeblich die Verfahrensdauer. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Versorgungsausgleich.

Tipp: Füllen Sie die Fragebögen zum Versorgungsausgleich sofort und vollständig aus und klären Sie Ihr Rentenkonto frühzeitig (Stichwort Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung). Fehlende Zeiten – etwa Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten – müssen sonst erst aufwendig nachgetragen werden und verzögern das gesamte Verfahren.

Schritt 5: Der Scheidungstermin

Liegen alle Auskünfte vor, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Das persönliche Erscheinen der Ehegatten wird in der Regel angeordnet, denn das Gericht hört beide persönlich an (§ 128 FamFG) – vor allem zum Trennungszeitpunkt und dazu, ob beide die Scheidung wollen. Der Termin selbst dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig nur etwa 10 bis 20 Minuten. Zunehmend lassen Gerichte auch eine Teilnahme per Videoverhandlung nach § 128a ZPO zu; ob das möglich ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Schritt 6: Scheidungsbeschluss und Rechtskraft

Am Ende des Termins verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss, meist zusammen mit der Entscheidung über den Versorgungsausgleich. Rechtskräftig – und damit endgültig wirksam – wird die Scheidung erst, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Verzichten beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel (dafür müssen beide anwaltlich vertreten sein), tritt die Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung sofort ein. Andernfalls läuft eine einmonatige Beschwerdefrist ab Zustellung des Beschlusses. Erst mit dem Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss können Sie zum Beispiel wieder heiraten oder den Namen ändern lassen.

Zeitleiste: So lange dauern die einzelnen Phasen

Phase Typische Dauer
Trennungsjahr (gesetzliche Voraussetzung) 12 Monate (bei 3 Jahren Trennung auch ohne Zustimmung)
Antragstellung, Kostenvorschuss, Zustellung ca. 2–6 Wochen
Auskünfte zum Versorgungsausgleich ca. 2–5 Monate, je nach Versorgungsträgern und Kontenklärung
Terminierung und Scheidungstermin ca. 4–8 Wochen nach Eingang aller Auskünfte
Rechtskraft sofort bei beiderseitigem Rechtsmittelverzicht, sonst 1 Monat

Insgesamt dauert eine einvernehmliche Scheidung ab Antragstellung meist etwa 4 bis 8 Monate – abhängig von der Auslastung des Gerichts und davon, wie schnell die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen. Kommen streitige Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Ehewohnung im Verbund hinzu, kann sich das Verfahren deutlich verlängern, mitunter um Jahre.

Was den Ablauf beschleunigt – und was ihn verzögert

Das beschleunigt Ihre Scheidung

  • Einvernehmen über die Scheidung und die wichtigsten Folgen – idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt
  • Vollständige Unterlagen schon bei der Antragstellung
  • Zügig ausgefüllte Fragebögen zum Versorgungsausgleich und ein geklärtes Rentenkonto
  • Schnelle Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
  • Bei kurzer Ehe (bis 3 Jahre): Versorgungsausgleich findet nur auf Antrag statt – das verkürzt das Verfahren oft erheblich
  • Notariell beurkundeter Ausschluss des Versorgungsausgleichs (das Gericht prüft die Vereinbarung allerdings auf Wirksamkeit)

Das verzögert Ihre Scheidung

  • Unvollständige oder verspätet zurückgesandte Versorgungsausgleich-Formulare
  • Ungeklärte Rentenkonten, ausländische oder betriebliche Versorgungen mit langen Auskunftszeiten
  • Streitige Folgesachen im Scheidungsverbund (Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat)
  • Zustellung ins Ausland, wenn der andere Ehegatte dort lebt
  • Hohe Auslastung des zuständigen Familiengerichts

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (im Original für das Gericht)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise beider Ehegatten (für die Festsetzung des Verfahrenswerts)
  • Rentenversicherungsnummern beider Ehegatten sowie Unterlagen zu betrieblichen und privaten Altersvorsorgen
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
  • Anschrift des anderen Ehegatten (für die Zustellung)
  • Falls Verfahrenskostenhilfe beantragt wird: ausgefülltes Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit Belegen

Was kostet das Ganze? Die gesetzlichen Mindestkosten einer Scheidung liegen seit dem 1. Juni 2025 bei 1.197,43 € (Verfahrenswert 4.000 €: 296 € Gerichtskosten plus 901,43 € für einen Anwalt). Ihre individuellen Kosten hängen vom Einkommen und vom Versorgungsausgleich ab. Nutzen Sie unsere unverbindliche Kostenanfrage – Sie erhalten eine konkrete Einschätzung für Ihren Fall.

Häufige Fragen zum Scheidungsablauf

Wie lange dauert eine Scheidung insgesamt?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert ab Einreichung des Antrags meist etwa 4 bis 8 Monate. Hinzu kommt das vorgeschaltete Trennungsjahr. Die Dauer hängt vor allem vom zuständigen Gericht und davon ab, wie schnell die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen. Streitige Folgesachen können das Verfahren deutlich verlängern.

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Nein. Nur wer den Scheidungsantrag stellt, braucht zwingend anwaltliche Vertretung (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt – das halbiert die Anwaltskosten nahezu.

Muss ich persönlich zum Scheidungstermin erscheinen?

Grundsätzlich ja: Das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen an und hört beide Ehegatten an (§ 128 FamFG). Zunehmend lassen Gerichte eine Teilnahme per Videoverhandlung nach § 128a ZPO zu; das liegt jedoch im Ermessen des Gerichts und sollte vorab beantragt werden.

Wann ist die Scheidung endgültig wirksam?

Mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Verzichten beide anwaltlich vertretenen Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls wird sie einen Monat nach Zustellung des Beschlusses rechtskräftig, wenn niemand Beschwerde einlegt.

Kann ich den Scheidungsantrag schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen?

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur im Ausnahmefall der unzumutbaren Härte möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). In der Praxis wird der Antrag häufig kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht, wenn das Jahr bis zum Scheidungstermin sicher vollendet sein wird – ob das im Einzelfall sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollte anwaltlich geprüft werden.

Fachlich geprüft von

Fachanwaltskanzlei Kaschube

Fachkanzlei für Familienrecht · Mitglied RAK Sachsen & RAK Berlin · Dresden · München · Berlin · Leipzig · Chemnitz

Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist auf Familienrecht spezialisiert und hat seit 2005 über 2.500 familienrechtliche Mandate – schwerpunktmäßig Scheidungen, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzungen – begleitet. Unsere Fachanwälte für Familienrecht betreuen Mandate bundesweit an den Standorten Dresden, München, Berlin, Leipzig und Chemnitz.

Veröffentlicht: 15.07.2026 · Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026


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